Ausstellungs-Ordnung Formwertnoten

Wichtige Information an alle Teilnehmer von Ausstellungen, Prüfungen und Verhaltenstests

 

Aktuell greifen die ersten Bestimmungen zum neuen Tierschutzgesetz. Sie betreffen auch alle Rassehunde in Deutschland. Es soll damit vor allem gegen sogenannte "Qualzuchten" vorgegangen werden, also Hunderassen, die z.B. regelmäßig Augen-, Haut-, Gelenks- oder Atmungsprobleme haben. Die Konsequenz ist (teilweise jetzt schon), dass Veterinärämter zusätzliche Auflagen machen (müssen), damit ein Hund an einer Ausstellung oder Prüfung teilnehmen darf. Da diese Auflagen in den unterschiedlichen Bundesländern und dann auch noch in den einzelnen Veterinärämtern großenteils noch in der näheren Begutachtung sind, gibt es noch keinerlei verbindliche und allgemeingültige Aussagen dazu, welche Auflagen der einzelne Rassehundbesitzer zu erfüllen haben wird. Der VDH arbeitet mit Hochdruck daran, mit den Veterinärämtern eine einheitlicher Regelung für alle Ausstellungen zu finden.

 

Daher dringende Bitte: Wenn Sie sich mit Ihrem Hund zu einer Ausstellung oder Prüfung anmelden möchten, beachten Sie regelmäßig die für diese Ausstellung/Prüfung geltenden Richtlinien. Sie werden Ihnen so frühzeitig wie irgend möglich durch den Sonderleiter/Ausstellungsleiter/Obmann für das Ausstellungswesen zugesandt und auf unserer Homepage veröffentlicht.


gez. K.Aulmann


Ausstellungsordnung§ 13 und§15
Formwertnoten und Beurteilungen (VDH)

Die komplette Ausstellungsordnung des VDH hier als Download.
Bei allen Rassehunde-Ausstellungen können folgende Formwertnoten vergeben werden:

Vorzüglich (V)
Sehr Gut (SG)
Gut (G)
Genügend (Ggd)
Disqualifiziert (Disq)

In der Jüngstenklasse (und Puppy class / Baby Klasse auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen):
vielversprechend (vv)
versprechend (vsp)
wenig versprechend (wv)

VORZÜGLICH darf nur einem Hund zuerkannt werden, der dem Idealstandard der Rasse sehr nahe
kommt, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt wird, ein harmonisches, ausgeglichenes Wesen
ausstrahlt, von großer Klasse ist und eine hervorragende Haltung hat.
Seine überlegenen Eigenschaften seiner Rasse gegenüber werden kleine Unvollkommenheiten
vergessen machen, aber er muss die typischen Merkmale seines Geschlechtes besitzen.

SEHR GUT wird nur einem Hund zuerkannt, der die typischen Merkmale seiner Rasse besitzt, von
ausgeglichenen Proportionen und in guter Verfassung ist. Man wird ihm einige verzeihliche Fehler
nachsehen, jedoch keine morphologischen. Dieses Prädikat kann nur einem Klassehund verliehen
werden.

GUT ist einem Hund zu erteilen, welcher die Hauptmerkmale seiner Rasse besitzt. Die guten
Eigenschaften sollten die Fehler überwiegen, so dass der Hund als guter Vertreter seiner Rasse
angesehen werden kann.

GENÜGEND erhält ein Hund, der seinem Rassetyp genügend entspricht, ohne dessen allgemein
bekannte Eigenschaften zu besitzen oder dessen körperliche Verfassung zu wünschen übrig lässt.

DISQUALFIZIERT erhält ein Hund, der nicht dem durch den Standard vorgeschriebenen Typ
entspricht, ein eindeutig nicht standardgemäßes Verhalten zeigt oder aggressiv ist, mit einem
Hodenfehler behaftet ist, eine Kieferanomalie aufweist, eine nicht standardgemäße Farbe- oder
Haarstruktur besitzt oder eindeutig Zeichen von Albinismus erkennen lässt.
Dieser Formwert ist ferner dem Hund zuzuerkennen, der einem einzelnen Rassenmerkmal so wenig
entspricht, dass die Gesundheit des Hundes beeinträchtigt ist. Mit diesem Formwert muss auch ein
Hund bewertet werden, der nach dem für ihn geltenden Standard einen disqualifizierenden Fehler hat.
Der Grund für die Beurteilung "DISQUALIFIZIERT" ist im Richterbericht anzugeben.

Hunde, denen keine der obigen Formwertnoten zuerkannt werden kann, müssen aus dem Ring
genommen werden mit dem Vermerk: Ohne Bewertung
Dies gilt für Hunde, die nicht laufen, die lahmen, ständig am Aussteller hochspringen oder ständig aus dem Ring streben, so dass Gangwerk und Bewegungsablauf nicht beurteilt werden
können oder wenn der Hund dem Richter ständig ausweicht, so dass z.B. eine Kontrolle von Gebiss, Gebäude, Rute oder Hoden nicht möglich ist oder wenn sich am vorgeführten Hund Spuren
von Eingriffen oder Behandlungen feststellen lassen, die einen Täuschungsversuch wahrscheinlich machen.
Dasselbe gilt, wenn der Richter den begründeten Verdacht hat, dass ein operativer Eingriff am Hund vorgenommen wurde, der über die ursprüngliche Beschaffenheit hinwegtäuscht (z.B. Lid-, Ohr-, Rutenkorrektur). Der Grund für die Beurteilung "OHNE BEWERTUNG" ist im Richterbericht anzugeben.

Zurückgezogen
Als „zurückgezogen“ gilt ein Hund, der vor Beginn des
Bewertungsvorganges aus dem Ring genommen wird.

Nicht erschienen
Als „nicht erschienen“ gilt ein Hund, der nicht zeitgerecht im
Ring vorgeführt wird.

Quelle: VHD


Klasseneinteilung


1. Jüngstenklasse 6–9 Monate
2. Jugendklasse 9–18 Monate
Der „Beste Jugendhund“ wird aus dem mit „Vorzüglich 1“ platzierten Rüden und der mit
„Vorzüglich 1“ platzierten Hündin der Jugendklasse ermittelt und nimmt am Wettbewerb
„Bester Hund der Rasse (BOB)“ teil.
3. Zwischenklasse 15–24 Monate
4. Offene Klasse ab 15 Monate
5. Gebrauchshundklasse ab 15 Monate
Eine Gebrauchshundklasse darf nur für die Rassen ausgeschrieben werden, die gemäß FCIund
VDH-Bestimmungen hierfür vorgesehen sind. Eine Meldung ist nur möglich, wenn bis
zum Tage des offiziellen Meldeschlusses das erforderliche Leistungs-/AusbildungsKennzeichen
durch das einheitliche FCI-Gebrauchshund-Zertifikat bestätigt wurde. Die
Bestätigung ist der Meldung in Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in
die Offene Klasse versetzt.
6. Championklasse: ab 15 Monate
Eine Meldung ist nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses ein
erforderlicher Titel – Internationaler Schönheitschampion der FCI, Nationaler Champion
der von der FCI anerkannten Landesverbände, Deutscher Champion (Klub + VDH) –
bestätigt wurde Die Titel „Bundessieger“, „VDH-Europasieger“ und „German Winner“
berechtigen nur in Verbindung mit dem Nachweis einer Anwartschaft für einen
Championtitel auf einer anderen Rassehunde-Ausstellung zum Start in der
Championklasse. Weiterhin berechtigt der Titel „VDH-Jahressieger“ zum Start in der
Championklasse. Die Bestätigung hierüber ist der Meldung in Kopie beizufügen. Fehlt der
Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt.
7. Veteranenklasse: ab 8 Jahren
Eine Meldung ist nur möglich, wenn der Hund am Tage der Bewertung das 8. Lebensjahr vollendet  hat.  Die  Bewertung  dieser  Klasse  erfolgt  durch  den  Zuchtrichter  nach  dem Standard.  Daneben  soll  besonders  auf  die  Kondition  dieser  Hunde  geachtet  werden.  Der „Beste  Veteran  der  Rasse“  wird  aus  dem mit  V1  bewertetenRüden  und  der mit  V1 bewertetenHündin  der  Veteranenklasse  ermittelt.Beide  mit  V1  bewerteten  Veteranen nehmenam Wettbewerb „Bester Hund der Rasse (BOB)“ teil.Auf   Internationalen   Rassehunde-Ausstellungen   gibt   es   zusätzlich   einen   Veteranen-Wettbewerb, an dem der beste Veteran jeder Rasse teilnimmt. Bei Nationalen Rassehunde-Ausstellungen  ist  es  dem  Veranstalter  freigestellt,  ob  er  zusätzlich  zur  Veteranenklasse einen Veteranen-Wettbewerb durchführt.


Auf termingeschützten Spezial-Rassehunde-Ausstellungen können weitere Klassen
eingerichtet werden. Insbesondere kann eine sogenannte Puppy class / Baby Klasse (4 – 6
Monate) eingerichtet werden. (Formwertnoten und Platzierungen wie Jüngstenklasse).

Durchführungsbestimmung „VDH-Titel und Titel-Anwartschaften“
Gültig ab 1.1.2017


1. Deutscher Champion (VDH)
Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ – Dt. Ch. (VDH) – in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termin- geschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial-Rassehunde- Ausstellungen) erfolgen.
Vergabebestimmungen: Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Offenen, Zwischen-, Champion- und Gebrauchshundklasse möglich – getrennt nach
Rüden und Hündinnen – Mindestalter 15 Monate. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zucht- richters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin einer Klasse kann die Reserve- Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits die Bedingungen zur Erlangung des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ erfüllt hat. Ein Rechts- anspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Titel:
Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden (davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde- Ausstellungen errungen worden sein; des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein, wobei der Hund mit
„vorzüglich“ bewertet worden sein muss. Die Anwartschaften auf der Bundessieger-Ausstellung, auf der VDH-Europasieger-Ausstellung, auf der VDH Annual Trophy Winner und auf der German Winner Show zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve- Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung in eine Anwartschaft erfolgt – für den Fall, dass am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits die Bedingungen zur Erlangung des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ erfüllt hat. Zwischen der ersten und letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten und einem Tag liegen. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ kann nur einmal an einen Hund verliehen werden. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen Rassehunde-Ausstellungen im In- und Ausland.
Zuerkennung des Titels „Deutscher Champion (VDH)“:
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.

Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unter- lagen eingereicht werden:
• Fünf Original-Anwartschaftskarten bzw. Kopien des einheitlichen Richterberichts- formulars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaft auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen (Bedingungen siehe Titel!)
• Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
• Gebühr 40,00 Euro
• Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt, die bei zukünftiger Meldung des Hundes in der Championklasse immer in Kopie dem Meldeschein beigefügt werden muss.


2. Deutscher Jugend-Champion (VDH)
Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ – Dt. Jug.-Ch. (VDH) – in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial- Rassehunde-Ausstellungen) erfolgen.
Vergabebestimmungen Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Jugendklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den erstplatzierten Rüden und an die erstplatzierte Hündin, wenn diese mit V1 bewertet wurden (Mindestalter 9 Monate). Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits die Bedingungen zur Erlangung des Titels „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ erfüllt hat. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Titel:
Der Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften – davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen – auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.
 
Zuerkennung des Titels „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“:
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:
• Kopien der drei Richterberichte (Bedingungen siehe Titel!)
• Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
• Gebühr 25,00 Euro
• Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen) Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.


3. Deutscher Veteranen-Champion (VDH)
Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ – Dt. Vet.-Ch. (VDH) – in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial- Rassehunde-Ausstellungen) erfolgen.
Vergabebestimmungen Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Veteranenklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den erstplatzierten Rüden und an die erstplatzierte Hündin – Mindestalter 8 Jahre. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin der Veteranenklasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits die Bedingungen zur Erlangung des Titels „Deutscher Veteranen- Champion (VDH)“ erfüllt hat. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Titel:
Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften – davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Ausstellungen – auf den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.
Zuerkennung des Titels „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“:
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:
• Kopien der drei Richterberichte (Bedingungen siehe Titel)
• Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
• Gebühr 25,00 Euro
• Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen) Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.
 

4. Bundessieger, VDH-Europasieger, Annual Trophy Winner und German Winner
Der VDH stellt für alle Rassen die Titel „Bundessieger“), „VDH-Europasieger“, „VDH Annual Trophy Winner“ und „German Winner“ in Wettbewerb. Die Vergabe der Titel kann nur auf vom VDH selbst durchgeführten Internationalen Rassehunde-Ausstellungen erfolgen. Die Titel
„Bundessieger“, „VDH-Europasieger“, „VDH Annual Trophy Winner“ und „German Winner“ berechtigen nur in Verbindung mit dem Nachweis einer Anwartschaft für einen Championtitel auf einer anderen Ausstellung zum Start in der Championklasse.
Vergabebestimmungen:
Die Vergabe der Titel „Bundessieger“, „VDH-Europasieger“, „VDH Annual Trophy Winner“ und „German Winner“ ist zwingend an die Vergabe des CACIB gekoppelt. Bei national durch den VDH anerkannten Rassen wird der Titel aus den Hunden ermittelt, die eine Anwartschaft auf den Titel Dt. Champion (VDH) erhalten haben.


5. Bundesjugendsieger/VDH-Europajugendsieger/VDH Annual Trophy Junior Winner/German Junior Winner
Bundes-Veteranensieger/VDH-Europa-Veteranensieger/VDH Annual Trophy Veteran Winner/German Veteran Winner
Der VDH stellt für alle Rassen die Titel „Bundesjugendsieger“ und „VDH-Europajugendsieger“,
„VDH Annual Trophy Junior Winner“, German Junior Winner sowie „Bundes- Veteranensieger“, „VDH-Europa-Veteranensieger“, „VDH Annual Trophy Veteran Winner“ und
„German Veteran Winner“ in Wettbewerb. Die Vergabe der Titel kann nur auf vom VDH selbst durchgeführten Internationalen Rassehunde-Ausstellungen erfolgen.
Vergabebestimmungen:
Die Titel „Bundesjugendsieger“, „VDH-Europajugendsieger“, „VDH Annual Trophy Junior Winner“ und German Junior Winner können in der Jugendklasse an die erstplatzierten Hunde, wenn diese mit V1 bewertet wurden vergeben werden. Die Vergabe der Titel ist gekoppelt an die Vergabe der Anwartschaften für den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“.
Die Titel „Bundes-Veteranensieger“, „VDH-Europa-Veteranensieger“, „VDH Annual Trophy Veteran Winner“ und „German Veteran Winner“ können in der Veteranenklasse an die erstplatzierten Hunde vergeben werden. Die Vergabe der Titel ist gekoppelt an die Vergabe der Anwartschaften für den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“.
 

6. VDH-Jahressieger
Der VDH stellt für alle Rassen den Titel „VDH-Jahressieger“ in Wettbewerb. Der Titel wird an Hunde vergeben, die im Laufe eines Kalenderjahres mindestens vier CACIB (Reserve CACIB wird nicht gewertet) erhalten haben, davon mindestens zwei an verschiedenen VDH- Ausstellungswochenenden (VDH-Europasieger-Ausstellung + Internationale Ausstellung/VDH Annual Trophy Show & Internationale Ausstellung/Bundessieger-Ausstellung + Internationale Ausstellung/German Winner Show + Internationale Ausstellung) und mindestens zwei auf anderen Internationalen Ausstellungen in Deutschland. Der Titel „VDH-Jahressieger“ kann kostenlos beim VDH beantragt werden.
Der Titel „VDH-Jahressieger“ berechtigt zum Start in der Championklasse.


Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:
• Kopien der einheitlichen Richterberichtsformulare mit Vermerk des vergebenen CACIB auf Internationalen Rassehunde-Ausstellungen (Bedingungen siehe oben)
• Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
• Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt, die bei zukünftiger Meldung des Hundes in der Championklasse immer in Kopie dem Meldeschein beigefügt werden muss.


7. Alpensieger/Alpenchampion
Die Alpensieger-Titel können auf drei vom Vorstand ausgewählten Internationalen Ausstellungen in Deutschland vergeben werden.

Der Titel „Alpensieger“ wird an die beiden CACIB-Hunde (Klassen: Offene, Zwischen, Champion und Gebrauchshund) vergeben.

Der Titel „Alpen-Jugendsieger“ kann an die beste Hündin und den besten Rüden jeder Rasse auf einer Alpensieger-Ausstellung (Klasse: Jugend) vergeben werden, sofern sie ein V1 erhalten haben.

Der Titel „Alpen-Veteranensieger“ kann an die beste Hündin und den besten Rüden jeder Rasse auf einer Alpensieger-Ausstellung (Klasse: Veteranen) vergeben werden.

Die Vergabe der Titel liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Ein Rechtsanspruch auf die Titelvergabe besteht nicht.

Die Alpenchampion-Titel

Der Titel „Alpenchampion“ wird an die Hunde vergeben, die drei Alpensieger-Titel und eine weiteren CAC-Anwartschaft erhalten haben. Voraussetzung ist, dass die Alpensieger-Titel in drei verschiedenen Ländern (Deutschland, Österreich und Schweiz) und von drei verschiedenen Zuchtrichtern vergeben wurden. Die weitere CAC-Anwartschaft muss in dem Land vergeben worden sein, das den Titel „Alpenchampion“ ausstellt. Der Titel „Alpenchampion“ berechtigt zum Start in der Championklasse in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
 
Der Titel „Alpen-Jugendchampion“ wird an die Hunde vergeben, die zwei Alpen- Jugendsieger-Titel erhalten haben. Voraussetzung ist, dass diese Titel in zwei verschiedenen Ländern (Deutschland, Österreich oder Schweiz) und von zwei verschiedenen Zuchtrichtern vergeben wurden.

Der Titel „Alpen-Veteranenchampion“ wird an die Hunde vergeben, die zwei Alpen- Veteranensieger-Titel erhalten haben. Voraussetzung ist, dass diese Titel in zwei verschiedenen Ländern (Deutschland, Österreich oder Schweiz) und von zwei verschiedenen Zuchtrichtern vergeben wurden.

Für die Zuerkennung des Titels müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

• Alpenchampion: Kopien der drei Alpensieger-Urkunden, der Richterberichte sowie Nachweis der weiteren CAC-Anwartschaft, die bei dem titelausstellenden Dachverband erbracht wurde
• Alpen-Jugendchampion: Kopien der zwei Alpen-Jugendsieger-Urkunden sowie der Richterberichte
• Alpen-Veteranenchampion: Kopien der zwei Alpen-Veteranensieger-Urkunden sowie der Richterberichte
• Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
• Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)

Der „Alpenchampion“, der „Alpen-Jugendchampion“ und der „Alpen-
Veteranenchampion“ können wahlweise bei einem der drei Dachverbände (VDH, ÖKV oder SKG) beantragt werden.

Gebühren

• Bestätigung des Titels „Alpenchampion“ mit Urkunde und goldener Plakette 45,00 Euro
• Bestätigung des Titels „Alpenchampion“ mit Urkunde (ohne Plakette) 35,00 Euro
• Bestätigung des Titels „Alpen-Jugendchampion“ mit Urkunde  35,00 Euro
• Bestätigung des Titels „Alpen-Veteranenchampion“ mit Urkunde 50,00 Euro

8. Internationaler Schönheits-Champion
Die Fédération Cynologique Internationale (FCI) stellt für alle endgültig anerkannten Rassen den Titel „Internationaler Schönheits-Champion“ in Wettbewerb. Die Anwartschaften – genannt CACIB – für diesen Titel können nur auf Internationalen Rassehunde-Ausstellungen vergeben werden.

Vergabebedingungen:
Vergabe des CACIB
(nur in der Championklasse, der Offenen Klasse, der Zwischenklasse oder der Gebrauchshundklasse möglich, Mindestalter 15 Monate). Die Vergabe des CACIB liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Vom Zuchtrichter kann vorgeschlagen werden:
CACIB: Der beste Rüde und die beste Hündin einer Rasse, wenn diese mit „Vorzüglich I“ bewertet sind, unabhängig von der Anzahl der Konkurrenten. Mindestalter: 15 Monate.
 
CACIB-Reserve: Der zweitbeste Rüde und die zweitbeste Hündin einer Rasse, wenn sie mit mindestens „Vorzüglich II“ bewertet sind. Der CACIB-Reserve-Hund kann aufrücken und auch das CACIB bestätigt bekommen, wenn er am Ausstellungstag mindestens 15 Monate alt war und überprüft wurde, dass der in Vorschlag gebrachte CACIB-Hund an diesem Ausstellungstag bereits die Bedingungen zur Erlangung des Titels „Internationaler Schönheits-Champion“ erfüllt hat.

Ebenfalls kann der Reserve-CACIB-Hund aufrücken, wenn der CACIB-Hund am Tag der Ausstellung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hatte. Über die endgültige Zuerkennung des CACIB und des Titels „Internationaler Schönheits-Champion“ entscheidet die FCI nach den gültigen Bestimmungen.

1. Titel „Internationaler Schönheits-Champion“ für Hunde ohne Arbeitsprüfung
Vier durch die FCI bestätigte CACIB unter drei verschiedenen Zuchtrichtern in drei verschieden Ländern. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen.

2. Titel „Internationaler Schönheits-Champion“ für Hunde mit Arbeitsprüfung
Zwei durch die FCI bestätigte CACIB unter zwei verschiedenen Zuchtrichtern in zwei verschiedenen Ländern. Außerdem ist der Nachweis zu erbringen, dass der den Titel anstrebende Hund die von der FCI für den Erwerb des Titels „Internationaler Schönheits- Champion“ vorgeschriebene Arbeitsprüfung abgelegt hat. Zwischen den Terminen für die geforderten zwei CACIB muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen. Die Art der erforderlichen Arbeitsprüfung wird vom zuständigen Rassehundezuchtverein aufgegeben.

3. Titel „Internationaler Ausstellung-Champion“ für Hunde mit Arbeitsprüfung
Vier durch die FCI bestätigte CACIB unter drei verschiedenen Zuchtrichtern in drei verschieden Ländern. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen.

Zuerkennung des Titels „Internationaler Schönheits-Champion“
Für die Zuerkennung durch die FCI müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:
1. Auflistung der vier bzw. zwei erworbenen CACIB-Anwartschaftsnachweise mit jeweiliger Angabe des Ausstellungsortes/-landes, des Ausstellungsdatums, des Zuchtrichters und der Katalognummer;
2. Fotokopie einer Ahnentafel des für den Titel vorgesehenen Hundes;
3. (gilt nur für Hunde, die den Arbeitsprüfungen unterworfen sind): Nachweise der abgelegten Arbeitsprüfung mit Angabe des Prüfungsortes, des Prüfungsdatums und der zuständigen Zuchtrichter.
Gebühren:
Bestätigung Int. Champion 40,00 Euro Bestätigung Int. Champion mit Arbeitsprüfung 25,00 Euro
 
9. Inkrafttreten und Änderung durch VDH-Vorstand
Diese durch den Vorstand beschlossene Durchführungsbestimmung wurde an die Mitgliedsvereine per Rundschreiben bekannt gegeben und ist zum 1.1.2017 in Kraft getreten


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