Aktuelles
WORLD CHAMPIONSHIPS OF PRACTICAL HUNTING WITH POINTING DOGS AND ST.HUBERT CUP
24.-27.10.2024
Rugvica, Kroatien 🇭🇷
Empfang und Präsentation der Mannschaften!
Unser Club wird in der deutschen Mannschaft durch folgende Teams präsentiert:
IRS-R Vilslev Nilsson, Heike Sporleder
IRS-R Maodhog Sliabh, Helmut Cywinsky
IRS-H Teagan of the Red Dancing Sky, Bernd Gimbel
IRS-H Irish Power Game's Braydee, Heike Sporleder
St. Hubert Damen:
IRS-H Irish Power Game's Braydee, Heike Sporleder
St. Hubert Herren:
IRS-R Maodhog Sliabh, Helmut Cywinsky
Waidmannsheil und Ho‘Rüd‘Ho! 💪 🦌 ☘️
PET VET Online Fortbildung für Hunde-ZüchterInnen mit dem Thema Neonatologie
am Sa., den 7. Dezember 2024
Liebe Züchter-Kolleginnen und Kollegen,
wir hoffen, Sie genießen den wunderbaren Frühherbst.
Seit über 25 Jahren bietet die PET VET erstklassige Fortbildung im Veterinärmedizinischen Bereich.
Aufgrund der Nachfrage vieler ZüchterInnen nach erstklassiger Fortbildung zur Sicherstellung Ihres Zuchterfolgs und des Tierwohls möchten wir Sie sehr herzlich zur PET VET Online Fortbildung für Hunde-ZüchterInnen mit dem Thema Neonatologie am Sa., den 7. Dezember 2024 einladen.
Unsere Referenten sind Hochschullehrer und Tierärzte mit einer ausgezeichneten Reputation und einem hervorragenden Leistungsausweis. Als TeilnehmerIn erhalten Sie eine Fortbildungs-Bescheinigung über 8 Fortbildungs-Stunden auf folgender Basis: 1 Stunde Vortrag und Fragen mit den Referenten Online und Selbststudium der Tagungsunterlagen. Die Lernerfolgskontrolle erfolgt mittels Multiple-Choice Fragen.
Buchen Sie jetzt und sichern Sie sich den Frühbucher-Rabatt von 20% (bis 15. Oktober 2024). Bitte retournieren Sie uns das beiliegende Anmeldeformular ausgefüllt.
Bitte teilen Sie unsere Einladung auch mit Interessierten in Ihrem Verein und in Ihrem Umfeld.
Mit ganz herzlichen Grüßen
Ihre Anne Posthoff, Thomas Steidl und Dirk Heizmann
Für das Organisationsteam der Pet Vet:
Dr. Thomas Buyle, Kernen im Remstal | Dr. Edgar von Cramm, Freiburg i.Br. | Dr. Dirk Heizmann, Konstanz | Gesine Hesse, Forchheim | Dr. Dirk Mahler, Pforzheim | Dr. Anne Posthoff, Besigheim | Dr. Thomas Steidl, Tübingen | Dr. Peter Witzmann, Leinfelden-Echterdingen
alle relevanten Informationen finden Sie hier über diesen Link:
Geteilte Freude ist doppelte Freude!!!
Teilt eure Urlaubsfotos mit uns...
ausstellungswesen@irish-setter-club.de
und nehmt damit am Fotowettbewerb “Sunsetter” teil!
Die Einsendung endet am 20.08.
Ab dem 1. August werden alle eingesendeten Fotos bei Facebook
bereits zum Voting veröffentlicht. Die nachfolgenden Einsendungen werden dann laufend ergänzt.
Am 10.09. werden die drei Gewinner feststehen!!!
3. Preis: Ein qualitatives Shampoo für ihren pelzigen Liebling
2. Preis: mehrere Fellpflegeprodukte plus ein Souvenir vom Club
1. Preis: Fellpflegeprodukte, Souvenir und ein Gutschein für eine SRA.
Die besten 20 kommen ins nächste Heft!
Foto von R. Hollerung-Nolte
Bitte beachten...!
Neue Bankleitzahl und IBAN
Raiffeisenbank Gotha eG
BLZ.: 8206 4088
Kto.Nr.: 3112 27
IBAN: DE56 8206 4088 0000 3112 27
BIC: GENODEF1ESA
Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) hat diese Petition an Cem Özdemir (Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft ) gestartet.
Aufruf an das BMEL: Gegen die unverhältnismäßige Umsetzung der Tierschutzhundeverordnung – seriöse Hundehalter und Züchter werden bestraft.
Seit 1.1.2022 ist die Neufassung der Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) gültig. Der VDH als führender Dachverband der Hundezucht- und Hundesportvereine in Deutschland unterstützt grundsätzlich das Anliegen, die Zucht von Hunden mit den in der TierSchHuV genannten Merkmalen zu verhindern.
Das in § 10 Abs. 2 vorgesehene Ausstellungsverbot der TierSchHuV wird von den Vollzugsbehörden jedoch teilweise mit überzogenen Anordnungen umgesetzt, die auf alle teilnehmenden Rassehunde und Mischlinge angewendet werden.
Diese sehen die pauschale Anordnung aufwendiger, kostenintensiver und für die Tiere belastender Untersuchungen vor. Diese Überprüfung auf Erkrankungen, für die es aus tierärztlicher Sicht bei vielen Hunden keine Veranlassung gibt, ist tierschutzwidrig. Viele Tierärzte weigern sich daher, die behördlich vorgesehenen Untersuchungen durchzuführen, so dass die Auflagen einem Ausstellungsverbot für gesunde Hunde gleichkommen.
Ferner berücksichtigen die Auflagen der Vollzugsbehörden nicht die Prävalenz von Erkrankungen bei bestimmten Rassen. Dies führt zu unverhältnismäßigen Vorgaben für die Untersuchung von Hunden, die auf Veranstaltungen gezeigt werden oder an Sportturnieren teilnehmen sollen.
Jedem Hundehalter wird damit generell ein Verstoß gegen die TierSchHuV unterstellt, den sie zu entkräften haben. Für jeden gesunden Hund wird damit ohne rechtliche Grundlage zunächst ein Ausstellungsverbot ausgesprochen. Dies ist als Verschuldensvermutung zu werten, die im klaren Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen steht.
Das Ausstellungsverbot, dass die Zucht von Hunden mit sogenannten Qualzuchtmerkmalen verhindern soll, wird diese sogar fördern. Um die Zucht von betroffenen Hunden zu verringern, muss vielmehr der Heimtierzuchtbereich stärker reglementiert und kontrolliert werden. Außerhalb des VDH und seiner strengen Zuchtbestimmungen und -kontrollen bedienen vor allem Vermehrer und Importe aus dem Ausland die Nachfrage nach diesen Hunden. Die derzeit erfolgende, überzogene Auslegung des Ausstellungsverbots durch die Vollzugsbehörden führt zu einer massiven Beschränkung der kontrollierten Rassehundezucht und wird zu einer Belebung des illegalen Welpenhandels in Deutschland führen.
Die Vollzugsbehörden benötigen klare Handlungsvorschriften für die Umsetzung des Ausstellungsverbot nach § 10 Abs. 2 der TierSchHuV. Die Veterinärämter müssen derzeit eigenständig und ohne konkrete Vorgaben Konzepte zur Umsetzung erstellen. Das Resultat ist ein uneinheitliches Vorgehen, das teilweise in unverhältnismäßigen und tierschutzwidrigen Anordnungen mündet.
Hier muss das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dringend eingreifen und über eine allgemeine Verwaltungsvorschrift oder, wie vom Bundesrat gefordert, über ein aktuelles Gutachten zur Auslegung der TierSchHuV den Vollzugsbehörden konkrete Vorgaben für die sinnvolle und zielführende Umsetzung machen.
Der VDH und seine Mitgliedsvereine, die seit Jahrzehnten im Rahmen rassespezifischer Zuchtprogramme viele Maßnahmen zur Verbesserung der Zucht von gesunden Rassehunden umsetzen, sollten mit ihrer Erfahrung und dem vorhandenen Datenmaterial bei der Entwicklung sinnvoller Handlungsvorschriften einbezogen werden. Der Wissenschaftliche Beirat des VDH und die tierärztlichen Fachgesellschaften, die die Zucht im VDH wissenschaftlich begleiten, sollten hierzu ebenfalls angehört werden.
Bitte beachten Sie dazu auch unsere ausführliche Stellungnahme auf https://www.vdh.de/tierschutzhundeverordnung
Wichtige Information an alle Teilnehmer von Ausstellungen, Prüfungen und Verhaltenstests
Aktuell greifen die ersten Bestimmungen zum neuen Tierschutzgesetz. Sie betreffen auch alle Rassehunde in Deutschland. Es soll damit vor allem gegen sogenannte "Qualzuchten" vorgegangen werden, also Hunderassen, die z.B. regelmäßig Augen-, Haut-, Gelenks- oder Atmungsprobleme haben. Die Konsequenz ist (teilweise jetzt schon), dass Veterinärämter zusätzliche Auflagen machen (müssen), damit ein Hund an einer Ausstellung oder Prüfung teilnehmen darf. Da diese Auflagen in den unterschiedlichen Bundesländern und dann auch noch in den einzelnen Veterinärämtern großenteils noch in der näheren Begutachtung sind, gibt es noch keinerlei verbindliche und allgemeingültige Aussagen dazu, welche Auflagen der einzelne Rassehundebesitzer zu erfüllen haben wird. Der VDH arbeitet mit Hochdruck daran, mit den Veterinärämtern eine einheitlicher Regelung für alle Ausstellungen zu finden.
Daher dringende Bitte: Wenn Sie sich mit Ihrem Hund zu einer Ausstellung oder Prüfung anmelden möchten, beachten Sie regelmäßig die für diese Ausstellung/Prüfung geltenden Richtlinien. Sie werden Ihnen so frühzeitig wie irgend möglich durch den Sonderleiter/Ausstellungsleiter/Obmann für das Ausstellungswesen zugesandt und auf unserer Homepage veröffentlicht.
gez. K. Aulmann
Mai 2022
Liebe Mitglieder,
Es gibt Veränderungen im Team der Öffentlichkeitsarbeit.
Susanne Vollrath, die über die letzten 3 Jahre unser Clubmagazin „Der Irish Setter“ gestaltet hat, wie Sie es kennen, möchte sich mehr um ihre beruflichen Belange kümmern, sodass sie uns nicht mehr als Layouterin zur Verfügung steht.
Liebe Susanne: wir wünschen dir alles erdenklich Gute für deine privaten und beruflichen Wege und sagen dir herzlichen Dank für dein Engagement.
Für den Vorstand
Ute Frank
Das NEUE Logo...
Der Irish Setter Club feiert in diesem Jahr sein 40-jähriges Bestehen. Ereignisreiche Zeiten liegen hinter und hoffentlich noch viele erfolgreiche Jahre vor ihm. 2018 war für die Geschichte des ISCD ein besonders ruheloses Jahr. Es gab Veränderungen im Club, die nachwirken. Nicht wenige »alte Zöpfe« wurden damals abgeschnitten. Der in Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 29. Juli 2018 in Lich-Eberstadt neu gewählte Vorstand hatte sich auf die Fahnen geschrieben, den Club wieder in ruhigeres Fahrwasser zu führen. Ein Aspekt, mit dem die Veränderung auch nach außen getragen werden soll, ist ein neuer Clubauftritt. Mit dem Relaunch des Clubmagazins zur Ausgabe 2/2018 wurde der erste Schritt gegangen, fast zeitgleich ging die neue Homepage ins Netz. Jetzt sind wir stolz, Ihnen das neue Corporate Design des Irish Setter Club Deutschland e.V. präsentieren zu können. Es wird ab 2021 eingesetzt und die Variante mit dem Hundekopf im grünen Ring ersetzen. Reduziert auf das Wesentliche steht die neue Wort-Bild-Marke für alles, das den Club durch die Zukunft tragen soll: die Verbindung von Seriosität, Geradlinigkeit und Tradition mit wiedererlangter Transparenz.
Liebe Welpenkäufer,
seit Januar 2018 geben wir jedem Welpen, der im Irish Setter Club Deutschland das Licht der Welt erblickt, einen Gutschein für eine Ausstellung mit auf den Lebensweg. Bis August 2020 waren diese Gutscheine eingeschränkt gültig. Sie galten bis zur Jugendklasse. Im August diesen Jahres haben wir uns entschlossen, das zu ändern. Die Gutscheine, die Welpen erhalten, die nach dem 1. August ein neues Zuhause gefunden haben, gelten unbeschränkt. Das soll ab sofort auch für die Gutscheine gelten, die davor ausgestellt worden waren. Wir möchten da mit in Zeiten, in denen nur wenige Ausstellungen überhaupt stattfinden können, ein Zeichen setzen .
Verbunden mit dem Wunsch, dass bald wieder alles besser wird, Veranstaltungen wieder stattfinden können und sich Rasseliebhaber im Rahmen von Ausstellungen wieder über ihr liebstes Hobby austauschen.
Wer einen eingeschränkt gültigen Gutschein besitzt und einlösen will, meldet sich einfach beim Obmann für Ausstellungswesen. Dort erfährt man alles Weitere.
Kommen Sie gut durch den Winter!
Herzlichst,
der Vorstand
Dezember 2020