Mitteilung Hauptzuchtwart

Mitteilung der Hauptzuchtwartin

HD Gutachter

Bekanntmachung:

Liebe Mitglieder,

ab 01.03.2024 hat der ISCD eine neue Auswerterin für das HD Rötgen.


Mit freundlichen Grüßen

Monika Tack


Antrag auf Zwingerschutz


Antrag auf Zwingerschutz und Zuchtzulassung im ISCD hat gestellt:

03.03.2024


Frau

Jekaterina Müller

Bonhoefferplatz 2

74906 Bad Rappenau


...hat einen Antrag auf Zwingerschutz und Zuchtzulassung im ISCD gestellt

 

Die 4 wöchige Einspruchsfrist läuft am 31.03.2024 ab.



21.10.2023

Neue Züchter

Wir heißen...

 

Frau Irene Doll mit

" Claim to Glory "

 

Frau Susanne Böhm mit

" Amazing Red Dreams "

 

Frau Tanja Barwich mit

" Purple Adventure "

 

als neue Züchter im ISCD herzlich willkommen.

Ihr HZW

Monika Tack


Antrag auf Zwingerschutz


Antrag auf Zwingerschutz und Zuchtzulassung im ISCD hat gestellt:

11.08.2023


Frau Tanja Barwich

Tinnhorn 51

24813 Schülp


Zwingername: " Purple Adventure … "


...hat einen Antrag auf Zwingerschutz und Zuchtzulassung im ISCD gestellt

 

Die 4 wöchige Einspruchsfrist läuft am 08.09.2023 ab.



Antrag auf Zwingerwechsel


Antrag auf Zwingerwechsel zum ISCD hat gestellt:

07.06.2023


Frau Irene Doll

46487 Wesel

 

Möchte mit ihrem Zwinger "Claim to Glory" wieder zum ISCD wechseln.

 

Die 4 wöchige Einspruchsfrist läuft am 05.07.2023 ab und es wurde kein Einspruch erhoben.



Antrag auf Zwingerschutz


Antrag auf Zwingerschutz und Zuchtzulassung im ISCD hat gestellt:

16.03.2023


Frau Susanne Böhm

Baumweg 93

06130 Halle/Saale

 

...hat einen Antrag auf Zwingerschutz und Zuchtzulassung im ISCD gestellt

 

Die 4 wöchige Einspruchsfrist lief am 16.04.2023 ab und es wurde kein Einspruch erhoben.



01.07.2021

Neuzüchter

Frau

Claudia Perales

Im Wiesengrund 14 b

61479 Glashütten

stellt den Antrag auf Zuchtzulassung beim ISCD.


Herzlich willkommen als Züchter im ISCD e.V.


Änderung Zuchtordnung

vom 18.05.2021

§ 3 Zuchttauglichkeit

Die Zulassung zur Zucht: Sie erfolgt durch die Ausstellung einer Zuchttauglichkeitsbescheinigung durch den Hauptzuchtwart. Folgende Unterlagen sind einzureichen:

1. Verhaltenstestnachweis oder Gehorsamsprüfung oder Int. Derby bei einem Club / Verein für englische Vorstehhunde für Formzucht / Leistungsprüfungen für Leistungszucht;

2. Zwei Formwertnoten ab der Zwischenklasse;

3. HD-Befund;

4. CLAD-Test

5. PRA rcd4-Test

6. Ahnentafel in Kopie (Identität und Altersbestimmung)

§ 3.1

1. Verhaltenstest / Prüfungen zur Formzucht zugelassen sind alle Irish Red Setter, die einen Verhaltenstest nach der Verhaltenstestordnung des ISCD oder eine Gehorsamsprüfung gemäß den Richtlinien des ISCD e.V. mit einem 1. oder 2. Preis bestanden und zusätzlich den Teil des Verhaltenstests des ISCD (VI, 10 - Sicherheit gegenüber Menschen) mit einer Mindestleistungsziffer 3 bestanden haben oder eine/mehrere jagdliche Leistungsprüfung/-en oder das Int. Derby bei einem deutschen Club / Verein für englische Vorstehhunde bestanden haben.

Zur Leistungszucht zugelassen sind alle Irish Red Setter, die die erforderlichen Leistungsnachweise erbracht haben. Unter einem Nachweis für die Leistungszucht ist das erfolgreiche Absolvieren einer Jagdprüfung zu verstehen. Als Zuchtvoraussetzung für die Leistungszucht gelten: zwei Platzierungen (Vzgl./SG/Gut) unter zwei verschiedenen Richtern, bei einer der folgenden rassetypischen Prüfungen eines Clubs / Vereins für englische Vorstehhunde, die nach dem Reglement der FCI durchgeführt wurden, wobei das Vorstehen am Federwild im Richterbericht dokumentiert sein muss: Int. Derby – Solo oder Paar, Int. Field Trial – Solo oder Paar, Gibier tiré, FJS – Solo oder Paar oder Herbstprüfung.

§ 8.8.

8.8. Der Hauptzuchtwart oder ein von ihm beauftragter Zuchtwart muss bei Antrag auf Zwingerschutz oder Zwingerwechsel die Zuchtstätte begutachten. Der Hauptzuchtwart kann die Erteilung des Zwingerschutzes von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängig machen. Zwingerschutz wird nur gewährt bei mindestens der Feststellung der „Sehr guten Aufzucht“ (siehe Anlage 1 zu dieser Zuchtbestimmung).

§ 9.5.

9.5. Erstzüchter und neu beantragte Züchtergemeinschaften (gilt nur für die Person, die mit aufgenommen werden soll) müssen ein Fachgespräch zu Fragen der Zucht, das als Sachkundenachweis zur Zucht im ISCD gilt erbringen. Der Fachgesprächsleiter führt dieses Gespräch mit mindestens einem Mitglied des Vorstandes. Bei mangelnden Kenntnissen kann ein weiteres Gespräch angesetzt werden. Läuft dieses ein zweites Mal nicht zur Zufriedenheit ab, besteht kein weiterer Anspruch mehr. Dem Antragsteller wird im Anschluss das Ergebnis mitgeteilt. Eine Ablehnung ist nicht anfechtbar. Die Gebühr für den Sachkundenachweis zur Zucht im ISCD wird auf 100 € für Erstzüchter festgelegt. Die Gebühr trägt der Teilnehmer. Über den Wechsel der Zuchtstätte von einem anderen VDH - Zuchtverein zum ISCD e.V. entscheidet der Vorstand, hierbei kann er individuelle Auflagen beschließen.

Änderung zur Zuchtbuchordnung

vom 18.05.2021


§ 5.3.

3. Grundsätzlich ist über den Hauptzuchtwart des ISCD e.V. Internationaler Zwingerschutz beim VDH zu beantragen. Der Antrag auf Zwingernamensschutz setzt eine zweijährige Mitgliedschaft im ISCD e. V. voraus. Bei vorhandenem Zwingerschutz für eine andere Rasse ist diese Frist ebenso einzuhalten.

Änderung zum Verhaltenstest

VT VIII Ausbildungsordnung für Verhaltensrichter

vom 18.05.2021


2. Richteranwärter kann werden, wer mindestens drei Jahre Mitglied im ISCD e.V. ist. Zweimal einen Irish Red Setter erfolgreich bei einer Prüfung eines Clubs / Vereins für englische Vorstehhunde geführt hat oder drei Verhaltenstests bzw. drei Gehorsamslehrgänge nach den Richtlinien des ISCD e.V. organisiert hat. Regionalzuchtwarte, Leistungsrichter und Zuchtrichter des ISCD e.V. benötigen nur ihre Zulassung im ISCD für die Anwartschaften.




17.05.2021

Zwingerwechsel

zum ISCD



Frau

Denise Zellhofer-Bork

Burrber 13

74538 Rosengarten/Tullau

 

Möcht mit ihrem Zwinger

" … Irish Soul "

zum ISCD wechseln.

 

Die Einspruchsfrist endet am 17.06.2021.

   


Neue Ahnentafel

Information der Hauptzuchtwartin

April 2021

Liebe Züchter des ISCD,


nachdem ihr nun schon alle unser neues Logo kennt und auf euren Seiten verlinkt habt, gibt es zum 40 jährigen Bestehen des ISCD auch andere Abstammungsnachweise.


Wir haben ein neues Papier, das auch mal unbeschadet etwas Feuchtigkeit verträgt, in einer schönen auffallenden Farbe für euch gewählt. Wenn es dann mal wieder bei einer Prüfung oder bei einer Ausstellung regnet müsst ihr euch keine Sorgen um die Ahnentafel machen.


Des Weiteren werden die Ahnentafeln mit einem Hologramm versehen, so das sie jederzeit als das Original vom ISCD erkannt werden. Die Ahnentafeln können wie gewohnt auf A5 gefaltet werden.


Mehr wird erst einmal nicht verraten. Lasst euch überraschen. Sollte es endlich wieder möglich sein das wir uns persönlich begegnen dürfen, werde ich ein Exemplar zum Anschauen für alle dabei haben.


Liebe Grüße von eurer Hauptzuchtwartin

Monika Tack  


Verhaltenstest 2021


Information von der Hauptzuchtwartin

Februar 2021

Für das zweite Halbjahr 2021 plant der Irish Setter Club Deutschland e.V. einen Verhaltenstest in 56727 St. Johann / Eifel (Rheinland-Pfalz). Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dies zulassen.


Um konkreter in die Planung gehen zu können, benötigt Monika Tack die Hilfe derjenigen, die am Verhaltenstest teilnehmen möchten. Die Besitzer werden gebeten, eine unverbindliche Anmeldung mit dem Namen und dem Geburtsdatum des Hundes, der teilnehmen soll, an sie zu schicken. Diese Vormeldung ist nötig, damit der Termin so gelegt werden kann, dass möglichst viele Hunde aufgrund ihres Alters am Verhaltenstest teilnehmen können. Bitte bei der unverbindlichen Anmeldung auch eine Telefonnummer für Rückfragen und weitere Informationen hinterlegen.


Sollten veränderte Corona-Regeln einen Verhaltenstest schon früher erlauben, wird der ISCD schon im ersten Halbjahr einen Verhaltenstest anbieten. Derzeit rechnen wir nicht damit.


Monika Tack

Hauptzuchtwartin


Eingeschränkte

Zuchttauglichkeit

möglich


Information von der Hauptzuchtwartin

Februar 2021



Die Zulassung zur Zucht erfolgt durch die Ausstellung einer Zuchttauglichkeitsbescheinigung durch den Hauptzuchtwart. Folgende Unterlagen sind dazu einzureichen: Verhaltenstestnachweis, Gehorsamsprüfung oder Derby bei einem Club für englische Vorstehunde für Formzucht beziehungweise Leistungsprüfungen für Leistungszucht. Außerdem zwei Formwertnoten ab der Zwischenklasse, der HD-Befund, ein CLAD-Test und ein PRA rcd4-Test sowie die Ahnentafel in Kopie zur Feststellung der Identität und zur Altersbestimmung.


Im vergangenen Jahr konnten aufgrund der Corona-Bestimmungen nur wenige Ausstellungen stattfinden. Folglich gab es wenige Gelegenheiten, Formwertnoten zu erwerben. Hunde, denen nur noch der Formwert für die Zuchttauglichkeit fehlt, können 2021 deshalb eine eingeschränkte Zuchttauglichkeit für einen Wurf oder einen Deckakt erhalten. Sobald die fehlenden Formwerte nachgereicht werden, bekommt der betreffende Hund eine neue Zuchttauglichkeitsbescheinigung ausgestellt.


Monika Tack

Hauptzuchtwartin



13. Oktober 2020
Neuzüchter

Wir begrüßen ...
Frau
Anja Schöndube
Am Stadtgraben 1
30982 Pattensen
als Neuzüchter im ISCD und wünschen Ihr und Ihrem Zwinger gute Zuchterfolge.

Wichtige Information

Verhaltenstest am 30. Mai 2020 in Gefell

Liebe Mitglieder,
leider müssen wir den Verhaltenstest am 30.05.2020 in Gefell, auf Grund der zu geringen Meldezahlen absagen.
Ebenfalls wäre es nicht möglich wegen der Corona - Abstandsregeln, einen ordnungsgemäßen Verhaltenstest
(z.B. Menschenkreis) durchzuführen.
Sobald die Corona - Pandemie es zulässt, werden wir den Verhaltenstest nachholen.
Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage.
 
Mit freundlichen Grüßen
Monika Tack
 

Folgende Paragraphen wurden bei der Überarbeitung der Zuchtbuchordnung geändert:

Änderung der Zuchtbuchordnung Juli 2019

§ 3  1.1 ZBO

Liegen zum Zeitpunkt der Wurfabnahme Hodenfehler, mittlere bis schwere Nabelbrüche oder Zahnfehler (wie Canini – Engstand und andere Zahnstellungsfehler) vor, also Fehler, die sich im Laufe der Entwicklung des Welpen ohne medizinische  Einwirkung selbst korrigieren können, werden diese nur im Zuchtbuch eingetragen. Sie führen nicht automatisch zur Zuchtuntauglichkeit des Hundes.
Alle anderen festgestellten Erbfehler führen generell zu dem Eintrag “zuchtuntauglich wegen....” auf der Ahnentafel des betroffenen Welpen.

§ 3  1.2 ZBO

Im Nachhinein kann einem Hund, in dessen Ahnentafel sich der Vermerk “zuchtuntauglich wegen...” befindet, nur dann die Zuchttauglichkeit bescheinigt werden, wenn ein Gutachten einer Tiermedizinischen Hochschule bescheinigt, dass sich der Erbfehler ohne fremde Einwirkung verwachsen hat.

§ 6  4. ZBO

Leistungsnachweise und Siegertitel, welche vom VDH/FCI anerkannt sind, werden als Kürzel in die Ahnentafel eingetragen.
Es werden maximal 6 Titel, die der Besitzer selber auswählen kann, eingetragen.
HD-Nachweise müssen, falls vorhanden, in allen Generationen in die Ahnentafel eingetragen werden.
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