Antrag auf Zwingerschutz
Antrag auf Zwingerschutz und Zuchtzulassung im ISCD hat gestellt:
HD Gutachter
Bekanntmachung:
Liebe Mitglieder,
ab 01.03.2024 hat der ISCD eine neue Auswerterin für das HD Rötgen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Tack
Antrag auf Zwingerschutz
Antrag auf Zwingerschutz und Zuchtzulassung im ISCD hat gestellt:
19.10.2024
Frau
Heike Schlick-Karst
Flurstrasse 10 a
54313 Zemmer
Zwingername: Irish Windlooper's
haben einen Antrag auf Zwingerschutz und Zuchtzulassung im ISCD gestellt
Die 4 wöchige Einspruchsfrist lief am 16.11.2024 ab und es wurde kein Einspruch erhoben.
27.06.2024
Familie
Alexander und Monika Horn
An der Au 10
56479 Seck
Zwingername: the Red Luckys
haben einen Antrag auf Zwingerschutz und Zuchtzulassung im ISCD gestellt
Die 4 wöchige Einspruchsfrist lief am 25.07.2024 ab und es wurde kein Einspruch erhoben.
20.05.2024
Herr
Helmut Cywinski
Im Bauernneuland 8
26899 Rhede
und
Frau
Ines Ganz
Sommerlindenstr 16
04319 Leipzig
haben einen Antrag auf Zwingerschutz und Zuchtzulassung im ISCD gestellt
Die 4 wöchige Einspruchsfrist lief am 17.06.2024 ab und es wurde kein Einspruch erhoben.
03.03.2024
Frau
Jekaterina Müller
Bonhoefferplatz 2
74906 Bad Rappenau
...hat einen Antrag auf Zwingerschutz und Zuchtzulassung im ISCD gestellt
Die 4 wöchige Einspruchsfrist lief am 31.03.2024 ab und es wurde kein Einspruch erhoben.
Die Zulassung zur Zucht: Sie erfolgt durch die Ausstellung einer Zuchttauglichkeitsbescheinigung durch den Hauptzuchtwart. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
1. Verhaltenstestnachweis oder Gehorsamsprüfung oder Int. Derby bei einem Club / Verein für englische Vorstehhunde für Formzucht / Leistungsprüfungen für Leistungszucht;
2. Zwei Formwertnoten ab der Zwischenklasse;
3. HD-Befund;
4. CLAD-Test
5. PRA rcd4-Test
6. Ahnentafel in Kopie (Identität und Altersbestimmung)
1. Verhaltenstest / Prüfungen zur Formzucht zugelassen sind alle Irish Red Setter, die einen Verhaltenstest nach der Verhaltenstestordnung des ISCD oder eine Gehorsamsprüfung gemäß den Richtlinien des ISCD e.V. mit einem 1. oder 2. Preis bestanden und zusätzlich den Teil des Verhaltenstests des ISCD (VI, 10 - Sicherheit gegenüber Menschen) mit einer Mindestleistungsziffer 3 bestanden haben oder eine/mehrere jagdliche Leistungsprüfung/-en oder das Int. Derby bei einem deutschen Club / Verein für englische Vorstehhunde bestanden haben.
Zur Leistungszucht zugelassen sind alle Irish Red Setter, die die erforderlichen Leistungsnachweise erbracht haben. Unter einem Nachweis für die Leistungszucht ist das erfolgreiche Absolvieren einer Jagdprüfung zu verstehen. Als Zuchtvoraussetzung für die Leistungszucht gelten: zwei Platzierungen (Vzgl./SG/Gut) unter zwei verschiedenen Richtern, bei einer der folgenden rassetypischen Prüfungen eines Clubs / Vereins für englische Vorstehhunde, die nach dem Reglement der FCI durchgeführt wurden, wobei das Vorstehen am Federwild im Richterbericht dokumentiert sein muss: Int. Derby – Solo oder Paar, Int. Field Trial – Solo oder Paar, Gibier tiré, FJS – Solo oder Paar oder Herbstprüfung.
8.8. Der Hauptzuchtwart oder ein von ihm beauftragter Zuchtwart muss bei Antrag auf Zwingerschutz oder Zwingerwechsel die Zuchtstätte begutachten. Der Hauptzuchtwart kann die Erteilung des Zwingerschutzes von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängig machen. Zwingerschutz wird nur gewährt bei mindestens der Feststellung der „Sehr guten Aufzucht“ (siehe Anlage 1 zu dieser Zuchtbestimmung).
9.5. Erstzüchter und neu beantragte Züchtergemeinschaften (gilt nur für die Person, die mit aufgenommen werden soll) müssen ein Fachgespräch zu Fragen der Zucht, das als Sachkundenachweis zur Zucht im ISCD gilt erbringen. Der Fachgesprächsleiter führt dieses Gespräch mit mindestens einem Mitglied des Vorstandes. Bei mangelnden Kenntnissen kann ein weiteres Gespräch angesetzt werden. Läuft dieses ein zweites Mal nicht zur Zufriedenheit ab, besteht kein weiterer Anspruch mehr. Dem Antragsteller wird im Anschluss das Ergebnis mitgeteilt. Eine Ablehnung ist nicht anfechtbar. Die Gebühr für den Sachkundenachweis zur Zucht im ISCD wird auf 100 € für Erstzüchter festgelegt. Die Gebühr trägt der Teilnehmer. Über den Wechsel der Zuchtstätte von einem anderen VDH - Zuchtverein zum ISCD e.V. entscheidet der Vorstand, hierbei kann er individuelle Auflagen beschließen.
§ 5.3.
3. Grundsätzlich ist über den Hauptzuchtwart des ISCD e.V. Internationaler Zwingerschutz beim VDH zu beantragen. Der Antrag auf Zwingernamensschutz setzt eine zweijährige Mitgliedschaft im ISCD e. V. voraus. Bei vorhandenem Zwingerschutz für eine andere Rasse ist diese Frist ebenso einzuhalten.
Änderung zum Verhaltenstest
2. Richteranwärter kann werden, wer mindestens drei Jahre Mitglied im ISCD e.V. ist. Zweimal einen Irish Red Setter erfolgreich bei einer Prüfung eines Clubs / Vereins für englische Vorstehhunde geführt hat oder drei Verhaltenstests bzw. drei Gehorsamslehrgänge nach den Richtlinien des ISCD e.V. organisiert hat. Regionalzuchtwarte, Leistungsrichter und Zuchtrichter des ISCD e.V. benötigen nur ihre Zulassung im ISCD für die Anwartschaften.
Die Zulassung zur Zucht erfolgt durch die Ausstellung einer Zuchttauglichkeitsbescheinigung durch den Hauptzuchtwart. Folgende Unterlagen sind dazu einzureichen: Verhaltenstestnachweis, Gehorsamsprüfung oder Derby bei einem Club für englische Vorstehunde für Formzucht beziehungweise Leistungsprüfungen für Leistungszucht. Außerdem zwei Formwertnoten ab der Zwischenklasse, der HD-Befund, ein CLAD-Test und ein PRA rcd4-Test sowie die Ahnentafel in Kopie zur Feststellung der Identität und zur Altersbestimmung.
Im vergangenen Jahr konnten aufgrund der Corona-Bestimmungen nur wenige Ausstellungen stattfinden. Folglich gab es wenige Gelegenheiten, Formwertnoten zu erwerben. Hunde, denen nur noch der Formwert für die Zuchttauglichkeit fehlt, können 2021 deshalb eine eingeschränkte Zuchttauglichkeit für einen Wurf oder einen Deckakt erhalten. Sobald die fehlenden Formwerte nachgereicht werden, bekommt der betreffende Hund eine neue Zuchttauglichkeitsbescheinigung ausgestellt.
Monika Tack
Hauptzuchtwartin